Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen von Britschi.

1. Angebotserstellung

Die Zustellung unseres Catering-Angebots sowie das erste Beratungsgespräch sind kostenlos.

Bei einer Auftragsvergabe erfolgt eine verbindliche Auftragsbestätigung. Für den administrativen Aufwand wird eine Pauschale von CHF 100.– verrechnet.

Änderungen an Offerten, Besichtigungstermine oder die Erstellung eines individuellen Konzepts werden nach Aufwand mit CHF 150.– pro Stunde berechnet.

2. Auftragsbestätigung und Anzahlung

Ein Auftrag gilt als verbindlich, sobald die Auftragsbestätigung schriftlich erfolgt ist.

Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 50 % des offerierten Betrags fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung.

Bei nicht geleisteter Anzahlung behält sich Britschi das Recht vor, frei über das Veranstaltungsdatum zu verfügen.

Zusätzliche Leistungen, Waren oder Kundenwünsche, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden in der Abschlussrechnung separat ausgewiesen.

3. Rechnungen und Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung und anschliessend eine Mahnung. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 % erhoben werden.

Allfällige Betreibungs- und Inkassokosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Stornierung und Annullationskosten

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten können unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung verrechnet werden.

Bei einem Rücktritt gelten folgende Annullationskosten:

  • 21 bis 14 Tage vor dem Anlass: 50 % der vereinbarten Leistungen

  • 13 bis 7 Tage vor dem Anlass: 80 % der vereinbarten Leistungen

  • 7 bis 0 Tage vor dem Anlass: 100 % der vereinbarten Leistungen

5. Rücktritt aufgrund höherer Gewalt

Bei höherer Gewalt können beide Parteien ohne gegenseitigen Entschädigungsanspruch vom Vertrag zurücktreten.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Epidemien, Pandemien sowie andere unvorhersehbare Ereignisse, welche die Durchführung des Anlasses verhindern oder unzumutbar machen.

Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene externe Kosten bleiben vorbehalten.

6. Teilnehmerzahl

Die endgültige Anzahl der teilnehmenden Gäste muss spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstag schriftlich mitgeteilt werden.

Die Bereitstellung von Lebensmitteln, Getränken, Personal und Infrastruktur basiert auf dieser Angabe.

Eine spätere Reduktion der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Reduktion des vereinbarten Preises. Zusätzliche Gäste werden nach Möglichkeit berücksichtigt und separat verrechnet.

7. Bestellungen und Lieferungen

Bestellte Waren können nach Absprache abgeholt oder per Kurier geliefert werden.

Die Liefer- und Kurierkosten trägt der Auftraggeber.

Lieferzeiten gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

8. Personalkosten

Für die Durchführung eines Anlasses werden in der Regel mindestens zwei Fachkräfte benötigt.

Die verrechnete Arbeitszeit kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Planung und Vorbereitung

  • Bereitstellung und Verladen

  • Anfahrt

  • Aufbau und Mise en place

  • Zubereitung

  • Service

  • Aufräumen

  • Rückfahrt und Abladen

  • Nachbearbeitung

Für die Kalkulation werden ungefähr zwei Stunden Vorbereitungszeit vor der Abfahrt sowie eine Stunde Nachbearbeitung nach dem Anlass berücksichtigt.

Die definitive Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden.

9. Getränke und Retouren

Bringt der Auftraggeber Wein oder Spirituosen selbst mit, wird eine Servicegebühr beziehungsweise ein Zapfengeld von CHF 20.– pro 0,75-Liter-Flasche verrechnet. Die Entsorgung des Leerguts ist darin enthalten.

Originalverpackte und ungeöffnete Handelseinheiten aus dem Standardsortiment können nach Absprache zurückgenommen werden.

Individuell beschaffte Produkte und Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

10. Material, Schäden und Retouren

Das von Britschi bereitgestellte Material muss vollständig, sauber und funktionsfähig zurückgegeben werden.

Defekte, beschädigte oder fehlende Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere:

  • Geschirr

  • Besteck

  • Gläser

  • Platten und Serviermaterial

  • Tischwäsche

  • Küchengeräte

  • Dekoration

  • Mobiliar

11. Preise und Mehrwertsteuer

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

Sofern in der Offerte nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer.

Preis- und Produktänderungen bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Preissteigerungen von Lebensmitteln, Getränken, Energie, Transporten oder externen Dienstleistungen.

Massgebend sind die Preise und Leistungen der schriftlichen Auftragsbestätigung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Horgen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: Januar 2026